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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01   

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https://dejure.org/2002,18742
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01 (https://dejure.org/2002,18742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.06.2002 - L 3 KA 104/01 (https://dejure.org/2002,18742)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - L 3 KA 104/01 (https://dejure.org/2002,18742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung - Praxisbudget - Allgemeinarzt - an hausärztlicher Versorgung teilnehmender Internist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87 Abs 2 S 1 SGB 5; § 87 Abs 2a S 1 SGB 5; § 87 Abs 2a S 2 SGB 5; § 87 Abs 2a S 8 SGB 5; Art 3 Abs 1 GG; Art 12 Abs 1 GG; Kap A Abschn I Teil B Nr 1.5 EBM-Ä; Kap A Abschn I Teil B Nr 3 EBM-Ä
    Allgemeinarzt; Berufsfreiheit; Budget; Budgetierung; Gleichheitssatz; hausärztliche Versorgung; Honorar; Honorierung; Internist; praktischer Arzt; Praxisbudget; Teilnahme; Verfassungsmäßigkeit; Verfassungsverstoß; Verfassungswidrigkeit; Vergütung; Verstoß; Vertragsarzt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Das vom Bewertungsausschuss erarbeitete System autonomer Leistungsbewertung kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn Eingriffe von außen grundsätzlich unterbleiben (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999 -- B 6 KA 9/98 R -- ">87%20SGB%20V%20Nr.%2021#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 87 SGB V Nr. 21).

    Dabei unterliegt der Normsetzer ungeachtet des ihm zuzubilligenden Bewertungs- und Gestaltungsspielraums regelmäßig einer strengen Bindung bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1999, a.a.O.).

    Die nach der Neuregelung erforderliche Neubescheidung ist dann von der Beklagten vorzunehmen (vgl. zu diesen Rechtsfolgen: BSG, Urteil vom 20. Januar 1999, a.a.O.).

    Dabei steht es unter Berücksichtigung der vom BSG im Urteil vom 20. Januar 1999 (a.a.O.) aufgezeigten Grenzen im Ermessen des Normgebers, auf welche Weise er den aufgezeigten Gleichheitsverstoß beseitigen will.

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Bestimmungen des EBM für einzelne betroffene Normadressaten zu unzumutbaren Auswirkungen geführt hat (vgl. allgemein zu solchen Pflichten: BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 -- 6 RKa 3/96 -- ">87%20SGB%20V%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 87 SGB V Nr. 15).

    Bei der Neuregelung komplexer Materien steht dem Normgeber auch unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelungen ein Gestaltungsspielraum zu, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen zunächst hingenommen werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 -- 6 RKa 3/96 -- ">87%20SGB%20V%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 87 SGB V Nr. 15).

    Allerdings korrespondierte dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers bei Erlass der Neuregelung eine Beobachtungs- und ggfs. Nachbesserungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 a.a.O.), bei deren Beachtung der Normgeber alsbald, wie dargelegt, zu einer Korrektur zu Gunsten der hausärztlichen Internisten in Niedersachsen verpflichtet gewesen wäre.

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Dass die zum 01. Juli 1997 eingeführten Praxisbudgets im EBM im Grundsatz nach Wortlaut und Zielsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe entsprechen, ist nicht zweifelhaft (vgl. BSG; Urteil vom 08. März 2000 -- B 6 KA 7/99 R --, ">87%20SGB%20V%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500, § 87 SGB V Nr. 23).

    Gleichzeitig sollte der Druck auf den einzelnen Arzt, zur Existenzsicherung das eigene Leistungsvolumen immer weiter zu vergrößern, beendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 08. März 2000 a.a.O.).

    Bezeichnenderweise rechtfertigt das BSG (vgl. Urteil vom 08. März 2000 a.a.O.) gerade die Einführung der Praxisbudgets auch mit der Erwägung, dass der ökonomische Druck auf den einzelnen Arzt, zur Existenzsicherung das eigene Leistungsvolumen immer weiter auszudehnen, beendet werden soll.

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Durch die erheblich abweichenden Budgetbemessungen bei hausärztlichen Internisten und Allgemeinärzten wurde der Zweck der Regelung teilweise verfehlt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 09. September 1998 -- B 6 KA 55/97 R -- E 83, 1, 5).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass für diese Beobachtung und die sich auf Grund ihrer ergebende Notwendigkeit einer Nachbesserung ein Zeitraum von drei Quartalen notwendig, aber auch ausreichend war (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1998 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994 -- u.a. 2 BvL 80/92 --, E 90, 145, 195 f. und Beschluss vom 08. Oktober 1991 -- 1 BvL 50/86 -- E 84, 348, 359).

    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. ebenfalls BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 1991 a.a.O. S. 359 f.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994 -- u.a. 2 BvL 80/92 --, E 90, 145, 195 f. und Beschluss vom 08. Oktober 1991 -- 1 BvL 50/86 -- E 84, 348, 359).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2002 - L 3 KA 104/01
    Dem EBM kommt auch eine Steuerungsfunktion zu (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 -- B 6 KA 20/00 R -- ">87%20SGB%20V%20Nr.%2029#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 87 SGB V Nr. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 48/06
    Zudem habe das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 26. Juni 2002 (Az.: L 3 KA 104/01) die unterschiedlichen Praxisbudgets von Allgemeinärzten/Praktischen Ärzten und hausärztlich tätigen Internisten in Niedersachsen für unrechtmäßig erklärt und ab dem 2. Quartal 1998 eine Neuberechnung für erforderlich gehalten.
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